VERBANDSMITTEILUNGEN

Neue Beitragsordnung des BDRh ab 1.1.2024

Mit großer Mehrheit hat die Mitgliederversammlung des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen (BDRh) auf der letzten Mitgliederversammlung am 1. September 2023 eine Anpassung der Beitragsordnung beschlossen. Die neuen Beiträge treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Hintergrund der Änderungen ist, dass der BDRh künftig auch für Medizinstudierende, Ärztinnen und Ärzte in rheumatologischer Weiterbildung und junge Rheumatologinnen und Rheumatologen attraktiver werden möchte.

Neu ist die beitragsfreie Probemitgliedschaft im Beitrittsjahr für alle Neumitglieder. Die Beitrittsunterlagen mit den neuen Regelungen sind ab Anfang 2024 auf der Webseite des BDRh zu finden.