Am 31. August 2023 in Leipzig stimmte die DGRh-Mitgliederversammlung der geänderten Satzung (https://dgrh.de/Start/DGRh/Die-Gesellschaft/Satzung.html) und Namensänderung zu. Seit dem 26. März 2024 liegt der DGRh ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister vom Amtsgerichts Kiel vor, der der neuen Fassung offizielle Gültigkeit verleiht. Diese erlaubt es u. a., Sitzungen und Abstimmungen virtuell durchzuführen. Auch das Aufnahmeverfahren für Mitglieder wurde vereinfacht. Zentrales Anliegen war die Namenserweiterung, um vor allem den fachlichen Entwicklungen der Rheumatologie in den letzten Jahrzehnten Rechnung zu tragen. Inzwischen ist die Rheumatologie in Wissenschaft und Klinik so umfassend immunologisch geprägt, dass die Fachgesellschaft dieses Selbstverständnis auch offiziell verkörpern und sichtbar nach außen tragen soll. Auch gesundheitspolitische Gründe sprachen dafür: Im ICD-11 ordnet die WHO einen Großteil der rheumatologischen Erkrankungen nicht mehr dem Kapitel Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes zu, sondern „Krankheiten des Immunsystems“. Das rheumatologische Kapitel umfasst nur noch rheumatoide Arthritis, Psoriasisarthritis, Polymyalgia rheumatica, Adultes Still-Syndrom, juvenile idiopathische Arthritis, (axiale und periphere) Spondyloarthritis und Gicht. Kollagenosen, Vaskulitiden und autoinflammatorische Syndrome sind künftig im Kapitel „Krankheiten des Immunsystems“ angesiedelt.
Quelle: Pressemitteilung der DGRh, 2. April 2024